AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten ausschliesslich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB)
mit Firma Strohmeyer Maschinenbau GmbH.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (nachstehend AG) werden nicht anerkannt,
es sei denn Strohmeyer Maschinenbau GmbH hat den Bestimmungen des AG ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.

Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
Geringfügige Änderungen bezüglich Technik, Form, Farbe und Gewicht behält sich
Strohmeyer Maschinenbau GmbH vor.
Kostenvoranschläge, Entwürfe und Zeichnungen unterliegen dem Eigentums- und
Urheberrecht von Strohmeyer Maschinenbau GmbH.

Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von Strohmeyer GmbH schriftlich bestätigt wurden.
Mit der Ausführung des Auftrages wird erst begonnen, wenn der AG keinen Widerspruch innerhalb
1 Woche eingelegt hat.
Falls der Auftrag nach dieser Widerspruchsfrist durch den AG storniert wird, trägt der AG alle bis
dahin entstandenen Kosten.

Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und Montage, zuzüglich gesetzlicher MwSt.
Voraus-, Abschlags- und Schlußzahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug fällig. Der AG ist nur zum Skontoabzug berechtigt, wenn es ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde. Wechselzahlungen sind nicht zulässig.

Lieferbedingungen
Die von Strohmeyer Maschinenbau GmbH angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, sofern
nicht anders schriftlich vereinbart. Verzögern sich die Lieferungen ohne Verschulden von
Strohmeyer GmbH (z.B. höhere Gewalt, Streiks, Lieferengpässe von Zulieferern, etc.) können
keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Der Versand erfolgt grundsätzlich ab Werk,
auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.

Montage
Montagearbeiten sind gesondert zu beauftragen und nach den zum Zeitpunkt der Montage
gültigen Verrechnungssätzen von Strohmeyer GmbH zu vergüten, sofern nicht anderes
schriftlich vereinbart. Verzögert sich die Montage durch Verschulden des AG, hat der AG die
daraus entstandenen Mehrkosten zu tragen. Mit der probeweisen Inbetriebnahme wird die
Ausführung des Auftrages vom AG anerkannt.

Gewährleistung
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate nach Inbetriebnahme. Eventuelle Mängel sind unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Bei Veränderungen, Montagen und Reparaturen, die nicht durch
Strohmeyer GmbH ausgeführt wurden, entfällt jeglicher Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung.

Eigentumvorbehalt
Alle Lieferungen bleiben bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum von
Strohmeyer Maschinenbau GmbH.
Der AG ist verpflichtet, Pfändungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfändungs-
gläubiger vom Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der AG ist nicht berechtigt, die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu veräußern, zu verpfänden und / oder zur Sicherheit
an Dritte zu übereignen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Lieferungen, Zahlungen und sonstige Streitigkeiten ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand
Einbeck, dem Firmensitz von Strohmeyer Maschinenbau GmbH.